info@kanzlei-ramstetter.de
(0621) 71 60 90

Sorgerechtsverfügung – Wer kümmert sich um die Kinder, wenn Eltern sterben?

Eltern mit Kindern denken nur selten an ihren eigenen Tod. Wenn, dann wird oftmals nur an eine sog. Vorsorgevollmacht für die eigene Person gedacht. An eine Vorsorge für ihre minderjährigen Kinder denken Eltern meist nicht. Treffen Eltern hier aber keine Sorgerechtsverfügung muss das Gericht entscheiden, wer nach dem Tod der Eltern die Kinder als Vormund rechtlich vertritt.

Sterben beispielsweise beide Eltern durch einen Verkehrsunfall, geht das Sorgerecht für die minderjährigen Vollwaisen nicht automatisch auf die nächsten Verwandten über. Sind diese zu alt oder zu jung oder sonst ungeeignet, bestimmt das Gericht im Einvernehmen mit dem Jugendamt einen geeigneten Vormund für die Kinder, unter Umständen sogar einen wildfremden Menschen.

Stirbt nur ein Elternteil, wird dem verbliebenen Partner das Sorgerecht zugesprochen, sofern dies dem Kindeswohl nicht widerspricht und zwar auch bei getrennt lebenden, unverheirateten oder geschiedenen Paaren.

Falls Alleinerziehende nicht wünschen, dass der verbliebene Elternteil nach ihrem Tod das Sorgerecht erhält, so muss das schriftlich in einer Sorgerechtsverfügung festgelegt werden. Es ist möglich bestimmte Personen von der Vormundschaft auszuschließen.

Bei der Errichtung eine Sorgerechtsverfügung gilt es viele Punkte zu beachten, damit der Nachwuchs nach dem eigenen Tod in sichere und vor allen vertraute Hände gerät.

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen Ihrer Sorgerechtsverfügung.